Sollten Sie ein gebrauchtes Schiff in Italien kaufen wollen, ist das ohne
weiteres möglich. Ein Standardkaufvertrag, unterzeichnet von beiden
Parteien, bietet sich dazu an.
Achten Sie darauf, daß beim Kauf folgende Papiere übergeben werden:
- Meßbrief des Bootes
- CE Erklärung des Bootes
- Zulassung des Außenbordmotors
- Versicherungspolice des Hängers mit Versicherungskennzeichen (Rimorchio)
Der Meßbrief muß auf Grund des Eigentümerwechsels und nach Beitritt zu einer Klassenvereinigung mit den aktuellen Daten erneuert werden. Dazu wird der Brief an die italienische KV eingeschickt.
Ein (kleines) Problem stellt die Zulassung des Trailers dar.
In Italien ist es üblich, nur ein Versicherungskennzeichen (Rimorchio)
am Hänger zu führen, zusätzlich muß nur (z.B. handgemalt)
das Kennzeichen des Zugfahrzeuges anwesend sein.
Die Überführung erfolgt in einer gesetzlichen eurpäischen
Grauzone: es gibt für Sportbootanhänger keine Überführungskennzeichen.
Sie werden also beim Kauf eines Hängers kein polizeiliches Kennzeichen
im deutschen Sinn erhalten. Also müssen Sie sich selber behelfen. Nehmen
Sie eine Stück breites Tape und einen dicken Filzstift und malen Sie
sich für die Überführung selber eines.
In Deutschland müssen Sie beim TÜV eine Einzelabnahme nach §15
durchführen.
Mit der TÜV-Bescheinigung gehen Sie dann zur Zulassungsstelle und hören
sich die Forderung der Beamten nach einer "italienischen, notariellen
Bescheiniung über den Besitzerwechsel" an. Weisen Sie die Beamten
auf das Fehlen einer solchen Bescheinigung hin (das gibt es wohl in ITA
schon seit Jahren nicht mehr) und erklären Sie, daß es in Deutschland
schon mehrere Zulassungen ohne diese notarielle Beglaubigungen erfolgt sind.
Berufen Sie sich notfalls auf den Vorgang für das Kennzeichen M-AP
7088 (Gabriel). Das kann den bürokratischen Ablauf wesentlich beschleunigen.
Danke an Robert für diesen Tip .-)
CG.
Checkliste für Gebrauchtbootkauf
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Beim Besichtigen sollte darauf geachtet werden, daß
- die Schale hängend begutachtet wird, ob im Auflagerbereich Beulen sichtbar sind - sie entstehen leicht, wenn das Boot nicht exakt gelagert ist.
- Kiel & Ruder keine groben Beschädigungen aufweisen. Die üblichen Gelcoatkratzer (auch am Rumpf) sind nur für Preisverhandlungen.
- daß sich das Ruder leicht einhängen läßt und möglichst spielfrei ist, sowie die Ruderachse vorhanden ist,
- die Schraubbolzen der Kielplatte in Ordnung sind,
- die Wanten, insbesondere das Vorstag, Fockfall und Achterstag keine Drahtspreißel haben oder geknickt sind,
- die Bügel unten zwischen den Ronstanspannern und den Püttings nicht verdreht sind. Ausstausch dieser Bügel ist praktisch nicht möglich => neuer Spanner erforderlich.
- Darauf geachten wird, ob sich die Wantenspanner drehen lassen oder sich gefressen haben,
- die Drahtwicklung des Vorstags unten nicht aufgedreht ist,
- kein Wasser in der Bilge steht - unterhalb des vorderen großen Inspektionsdeckels in der Kajüte, bzw. am Logsensor - in alle Deckel schauen und reinfassen!
- der Mast keine Schlag hat,
- die Schweißnähte am Mastfuß nicht gerissen sind, bzw. der Mastfuß nicht zu stark verbogen ist,
- die Stützlast geprüft wird (jeder Trailer ist unterschiedlich, zum Teil extrem hohe Stützlasten (>125kg), dann ist ein Umbau der Achse erforderlich,
- die Hängerdeichsel unten nicht angerissen oder verrostet ist,
- die Reifen keine Risse vom Sonnenlicht und vom Stehen aufweisen - Du mußt ja nach Hause fahren.
- die Elektrik am Hänger funktioniert. Auf geplatzte Gläser achten!
- die hinteren Auflager sauber in einer Ebene fluchten,
- der Sailmaster an sich fuktioniert un daufgeladen ist (min. 170h Kapazität) - vorführen lassen!
- der Stecker in der Masthalterung des Sailmasters nicht vom Gennakerfall angescheuert ist,
- die Heck- oder Bugkorb nicht geknickt ist. Verbogen ist nur eine Sache des Preises.
- Der Rumpf keine "Mehrfarbigkeiten" aufweist. Würde auf Reparaturen hinweisen. Ist schwierig zu sehen.
- Die Rumpf / Deckverbindung von innen keine Fehlstellen oder Notreparaturen aufweist (vorallem Backbord achtern),
- der Meßbrief und das CE Zertifikat vorhanden sind,
- ein Kaufvertrag mit Gerichtsstandort Deiner Heimatstadt geschrieben wird,
- im Kaufvertrag der Vermerk "unfall- / schaden- / reparatur-frei" enthalten ist. Bei einer offensichtlichen (größeren) Reparatur gilt Klassenregel D2! Das bedingt einen Nachweis in Form einer Rechnung o.ä.
- die Aufnahme für den Motor am Heck nicht zerdrückt ist,
- die Ränder der Deck-Einsatzplatte beidseitig der Fockschiene unbeschädigt sind,
- die Kabinenluke inkl. Dichtung und Plexiglas in Ordnung ist,
- alles Zubehör einzeln aufgelistet und auch vorhanden ist,
- die Segel in einem brauchbaren Zustand sind - sonst kannst Du gleich einen Satz Neue kalkulieren,
- der Motor funktioniert,
- Motor sollte möglichst ein 4-Takter sein: (Umweltauflagen / Zulassungsbeschränkungen für 2-Takter je nach Revier),
- das Schiff innen nicht vergammelt ist,
- Blöcke, Fallen und Schoten in einem brauchbarem Zustand sind,
- die Funktion des Bugspriet gegeben ist,
- die Achterstaglatte nicht gerissen ist,
- die Cockpitpersenning dabei und unzerrissen ist,
- die Kielwinde und die Windex dabei sind.
Ungefähr in der Reihenfolge kann man das alles betrachten... Alles ist schwierig zu checken. Ein paar Kleinigkeiten werden auch nach einiger Zeit noch zu finden sein. Es sollten nur keine prinzipiellen, strukturellen Probleme sein.
