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Hier finden Sie die Klassenregeln bzw. Vermessungsvorschriften der Einheitsklasse in deutscher und italienischer Sprache.
Vielen Dank an die Schweizer Klassenvereinigung, die uns die Übersetzungen zur Verfügung gestellt haben.

 

Vermessungsvorschriften UFO22 One Design
Version 29.04.2009

Änderungen gegenüber der Version 2005 sind mit rot gekennzeichet
*  gekennzeichnete Regeländerungen bedeuten fakultativ, in der Anwendung freiwillig
** gekennzeichnete Regeländerungen bedeuten eine zwingende Umsetzung

SEKTION A - GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN

SEKTION B - ORGANISATION DER KLASSE

SEKTION C - BESTIMMUNGEN ZUM REGATTIEREN

SEKTION D - RUMPF

SEKTION E - TOLERANZEN

SEKTION F - DECKSAUSRÜSTUNG

SEKTION G - MAST + GROSSBAUM

SEKTION H - SEGEL

SEKTION I - GENERELLE BESTIMMUNGEN WÄHREND EINER REGATTA

ANHANG - SPEZIFIKATIONEN UND DECKSAUSRÜSTUNG (mit Artikelnummern)

Downloads:

neue deutsche Version (Stand 29.04.2009

italienische Änderungen der Klassenvorschriften als Version 2009

veraltete italienische Fassung der Vermessungsvorschriften (1.09MB) vom 23. Februar 2005

veraltete deutsche Fassung der Vermessungsvorschriften (97kB) vom 23. Februar 2005 (Änderungen in rot)

 

SEKTION A - GRUNDSÄTZLICHE REGELUNGEN

 

A 1 MONOTYPIE

Die Idee dieser Vermessungsvorschriften ist die Monotypie dieser Boote so gut als möglich in ihrer Konstruktion zu garantieren, in der Form des Rumpfes, im Gewicht, in der Gewichtsverteilung, in der Ausrüstung, in der Ausstattung und im Segelplan; aus diesem Grund wird die UFO 22 one Design von uns im Folgenden der Einfachheit halber 22 genannt. Bei diesem Boot handelt es sich um eine Einheitsklasse.

 

A 2 NEUERUNGEN

Um nicht alles erdenklich Mögliche, auch für die Zukunft, nicht ausschliessen zu müssen, wird hiermit festgelegt, dass alles was nicht ausdrücklich in diesen Klassenvorschriften erlaubt ist, verboten ist.

A 3 ABKÜRZUNGEN

ISAF: International Sailing Federation.

NSF: National Sailing Federation.

ERS: The Equipment Rules of Sailing.

RRS: The Racing Rules of Sailing.

ICF: International Class UFO 22 Federation

FIV: Federazione Italiana Vela.

 

A 4 SPRACHE

Die offizielle Sprache der Klasse ist italienisch; im Falle von Missverständnissen bzw. Fehlinterpretationen dieser Vermessungsvorschriften gilt der Text in Italienisch. Jeder Ausdruck, welcher nicht ausdrücklich in diesen Vermessungsvorschriften genannt bzw. genauer erläutert wird, ist nach den Bestimmungen der ISAF zu interpretieren.

 

A 5 VORSCHRIFTEN

Die vorliegenden Vermessungsvorschriften haben gleichzeitig mit den Bestimmungen der ERS gelesen zu werden und sämtliche Abmessungen haben mit dieser Vorschrift überein zu stimmen.

 

A 6 BAUWERFT

Die 22 (Rumpf, Deck, Vordeck, Cockpit, Zubehör, Mast) darf nur durch Werften gebaut werden, welche über eine Genehmigung, ausschliesslich durch die UFO Boats s.r.l. (mit Sitz an der Via Diaz 9, Brescia) erstellt, verfügen, sowie unter strikter Beachtung dieser Vermessungsvorschriften sowie den Bauvorschriften des Projektingenieurs Folge leisten.

 

SEKTION B - ORGANISATION DER KLASSE

 

B 1 EIGENTUMSVORBEHALT

Um die Monotypie der UFO 22 zu gewährleisten dürfen die hier vorliegenden Vermessungsvorschriften ausschliesslich nur durch die UFO Boats s.r.l., und nur nach vorheriger Absprache mit der FIV, geändert werden. UFO Boats s.r.l. behält sich das Recht vor für Personen mit einer Behinderung das Deck zu Gunsten eines besseren Handlings anzupassen. Diese Anpassungen werden auf keinen Fall einen Einfluss auf eine bessere Leistung des Bootes haben.

 

B 2 KLASSENVEREINIGUNG

Die UFO 22 Klasse ist eine Vereinigung der Bootseigner, vertreten in der Person des Vorsitzenden (Präsident), des Sekretärs sowie anderer Vorstandsmitglieder, welche im Rahmen der Statuten und im Rahmen der jährlich abzuhaltenden Versammlung gewählt werden.

Während dieser Versammlung sind allfällige Änderungswünsche an die hier vorliegenden Vermessungsvorschriften durch die Eigner vorzubringen, welche nur mit einer absoluten Mehrheit der anwesenden Eigner angenommen werden können und in einem weiteren Schritt an UFO Boats vorgebracht werden. UFO Boats behält sich das alleinige Recht vor diesen Vorschlag dann anzunehmen oder abzulehnen.

 

B 3 KONFORMITÄT

Die 22 ist ausschliesslich, durch UFO Boats oder ein namentlich genannter Vertreter, in die Hände des Eigentümers zu übergeben:

 

B 4 SEGELNUMMER

Die Segelnummer wird zum Zeitpunkt des Beitritts in die UFO 22 Klassenvereinigung sowie nach Einschreibung vergeben.

B 5 VERMESSUNG

Um mit diesem Boot an einer Klassenregatta teilzunehmen, hat das Boot durch einen anerkannten Vermesser der FIV oder einer anderen, nationalen Vereinigung vermessen zu werden. Im weiteren hat die Jahresgebühr der Klassenvereinigung bezahlt zu sein.

Falls ein Vermesser, welcher gleichzeitig Eigentümer oder Crew-Member einer 22 ist, eine Vermessung einer 22 vornimmt, so wird diese Vermessung nicht anerkannt.

B 6 MESSBRIEF

Die Klassenvereinigung erstellt einen Messbrief, auf welchem folgende Daten zu vermerken sind:

Ein Eigentümerwechsel hat die Neuausstellung des Messbriefes, mit den aktuellen Daten des neuen Eigentümers, welcher in der Klassenvereinigung ordentlich eingeschrieben sein muss, zur Folge.

Jede Veränderung, Auswechslung oder Reparatur welche nicht den Klassenvorschriften entspricht, führt zum Verfall des Messbriefes bis zur einer erneuten Bestätigung.

Nach Ausstellung des Messbriefes ist eine Kopie desselben an die FIV zu deren Kenntnis zu schicken.

B 7 BESCHRÄNKUNG ANZAHL SEGEL

Der Vermesser hat auf dem Messbrief zu vermerken: Datum, Name der Segelmacherei, Art des vermessenen Segels sowie seine persönliche Unterschrift, diese ist auf der vorgegebenen Zeile aufzubringen.

Der Vermesser hat auf jedem Segel unentfernbar seine persönliche Unterschrift, sein Stempel, das Datum sowie die Segel-Nummer des Schiffes aufzubringen.

Es ist im Messbrief erlaubt, während dem laufenden Kalenderjahr, fünf Segel (neu oder gebraucht) eintragen zu lassen, welche durch den Vermesser mit einem Sichtvermerk versehen sein müssen. Die Segel sind eine Fock, ein Gross, ein Gennaker und zwei weitere Segel als Reserve.

Während einer Regatta dürfen nur Segel verwendet werden, welche im Messbrief eingetragen sind.

Es ist verboten, mit einer Segelnummer im Segel zu regattieren, welche nicht mit der Bootsnummer übereinstimmt.

Im Falle nationaler und kontinentaler Meisterschaften ist nur ein Segelsatz (drei) sowie ein Gennaker in Reserve zulässig. Alle Segel müssen ordentlich im Messbrief eingetragen sein.

Falls während einem Kalenderjahr das Boot den Eigentümer wechselt, kann der neue Eigentümer die nicht vermessenen Segel vermessen lassen, jedoch ausschliesslich nur im Rahmen der Regelung von maximal fünf Segel pro Jahr.

Zur Anmeldung bei der Klassenvereinigung hat der Käufer des gebrauchten Bootes den Messbrief dem Sekretariat der Klassenvereinigung zu zusenden, welcher dann mit den neuen Meldedaten neu erstellt wird.

Auf der zweiten Seite sind alle zuvor vermessenen Segel zu übernehmen.

Die Jahresgebühren der Klassenvereinigung sowie die zu vermessenden Segel während einem laufenden Jahr sind an die Segelnummer und nicht an eine Person gebunden, falls demzufolge ein Eigentümer während einem laufenden Jahr das Boot wechselt, regattieren und neue Segel vermessen lassen möchte, hat sich erneut bei der Klassenvereinigung einzuschreiben.

 

SEKTION C - BESTIMMUNGEN ZUM REGATTIEREN

C 1 REGATTEN

Die Boote können jederzeit frei an Regatten, welche nicht im offiziellen Regattakalender der Klassenvereinigung vermerkt sind teilnehmen, unter strikter Einhaltung der hier vorliegenden Vermessungsvorschriften, eine Missachtung dieser Regelung hat den Verfall des Messbriefes zur Folge.

C 2 PFLICHTEN UND VERBOTE

Um an Regatten teilnehmen zu können, welche durch die Klassenvereinigung der UFO 22 ausgeschrieben sind, hat der Eigner folgendes zu beachten:

Während einer Regatta haben sich ausschliesslich drei Segel auf dem Boot zu befinden sowie ein Gennaker in Reserve, eine Missachtung führt zum Ausschluss der laufenden Regatta. Es ist verboten die Fuge zwischen Rumpf und Kiel mit Silikon abzudichten. Während dem Segeln ist es obligatorisch, dass der Kiel mit den vier Kielschrauben fest mit dem Rumpf verbunden ist.
Der Lukendeckel hat sich immer an Bord zu befinden. Der Reelingsdraht hat aus Stahl zu sein und muss mindestens 3 mm stark sein, er kann mit einem PVC-Überzug versehen sein und kann zusätzlich noch mit irgendeinem Material ummantelt werden, um am Ende damit den Komfort zu erhöhen. Die Befestigung am Bugkorb hat direkt mittels einer Pressung oder mit einem 5 mm Schäkel und Pressung zu erfolgen. Die Befestigung am Heckkorb hat mittels einem Stahlseil oder mit einer mindestens 3 mm starken Schot und 4 Umläufen zu erfolgen.
Es ist gestattet ein Gummistropp anzubringen, um den Reelingsdraht zu spannen während sich die Crew nicht in den Reelingsdraht hängt. Es ist gestattet die mittleren Reelingsstützen zu entfernen.

Der Reelingsdraht in lockerem Zustand darf an keiner Stelle das Deck berühren. Um die maximale Länge des Reelingsdrahts festzustellen wird ein Gewicht von 3 kg auf Höhe der mittleren Reelingsstütze (fehlende) befestigt. Mit dem Gewicht an dieser Stelle darf der Reelingsdraht das Deck nicht berühren. Das besagte Gewicht ist mit einem kleinen Karabinerhaken und einer vorgestreckten Leine von max. 300 mm seitlich des Rumpfes zu befestigen und plötzlich los zu lassen. Während des Messvorganges darf der Reelingsdraht durch keinen Gummistropp gestrafft werden, der Reelingsdraht hat mit dem vermessenen Schäkel am Bug und mit der vermessenen Schnur am Heck befestigt zu sein.

* Ein Relingsdraht aus Seilmaterial ist zulässig. Das Material muss mindestens eine Bruchlast von 742 daN / 756 kg aufweisen. Es kann Gurtmaterial mitverwendet werden, dessen Bruchlast ebenso 742 daN / 756 kg als Minimum beträgt.
** Die Heckkörbe müssen mit einer Leine mit einer minimalen Bruchlast von 742 daN / 756 kg verschlossen und verbunden sein.

C 3 GEWICHT

Das Gewicht des Bootes in Übereinstimmung der Vermessungs-vorschriften darf nicht geringer als 720 kg sein. Es sind Ausgleichsgewichte nicht über 15 kg gestattet, die Positionierung hat zu 50% in der Verlängerung am Fusse der Mastfussstütze und zu 50% im hinteren Teil (Heck) des Motorenschachtes zu erfolgen. Die Ausgleichsgewichte haben Pakete aus Blei zu sein, welche am Rumpf fixiert und angeharzt sein müssen und im Messbrief durch den Vermesser vermerkt sein müssen.

In Übereinstimmung mit den Vermessungsvorschriften ist gemeint:

Es versteht sich ebenso alles Nichtgenannte ausgenommen und im Speziellen:

 

C 4 SICHERHEITSAUSRÜSTUNG

Jede 22 hat die Sicherheitsausrüstung an Bord mit zu führen, welche den lokalen Vorschriften und Bestimmungen entspricht wo gerade gesegelt wird. Der Anker mit einem möglichen Kettenanteil muss mindestens 8 kg aufweisen.

Jede 22 muss, nicht schwimmfähig, einen Festmacher oder eine Schleppleine von mindestens 8 mm Durchmesser und einer Länge vom mindestens 30 Meter an Bord mitführen.

** Auflistung der mitgeführten Sicherheitsausrüstung:
Schwimmwesten für alle Personen an Bord
1 Schwimmring mit Leine
1 schwimmfähiges Rauchsignal
2 rote Handfeuer
Signalhorn
Pumpe oder anderes Schöpfgerät
Feuerlöscher nach Klasse 13B
Das Masttoplicht kann durch eine Handlampe ersetzt werden, da die Ufo22 unter 7m Gesamtlänge ist.

C 5 MOTOR

Das Mitführen eines funktionstüchtigen Aussenbordmotors von einem Mindestgewicht von 13 kg ist vorgeschrieben. Der Motor darf während der Regatta nicht ausgeladen werden, und hat sich an der für den Motor vorgesehenen Stelle im Motorenschacht zu befinden. Es ist keine andere Position gestattet.

Ausser dem internen Haupttank des Motors muss während der Regatta auch ein Reservekanister mit an Bord sein und er hat an derselben Stelle wie der Motor verstaut zu sein. Das Gewicht darf nicht geringer als 3 kg inkl. Benzin sein.

* Der Betrieb eines elektrisch betriebenen Aussenbordmotors ist zulässig. Das Gewicht des Motors und der Batterie muss äquivalent zu einem Benzinbetriebenen Motors (13kg + 3 kg Benzin) sein. Die Batterie muß sich in der Motorenluke befinden.

C 6 STRAFEN

Überall dort wo Unstimmigkeiten zu den Vermessungsvorschriften im Einzelnen festgestellt werden, wird sich die Prüfungskommission der Klasse über die Schwere des Vergehen beraten und im Falle eines ersten Vergehens oder einem nicht so gravierendem Vergehen den Eigner schriftlich ermahnen. Im Falle eines zweiten Vergehens oder einer ersten weniger schwerwiegenden Missachtung der Vorschriften behält sich die Klassenvereinigung den Ausschluss des verantwortlichen Eigners für ein oder mehrere Jahre vor. Dieselben Strafen bei Missachtung der Vermessungsvorschriften drohen auch den Segelmachereien.

 

SEKTION D - RUMPF

D 1 FREIE ARBEITEN

Es ist gestattet ein Antifouling aufzubringen. Es ist gestattet je ein Durchlass für ein Geschwindigkeits- und Tiefenmesser zu machen.

D 2 REPARATUREN

Es ist gestattet Reparaturen an Rumpf, Deck, Vordeck und Cockpit selbst vorzunehmen, falls die Fläche kleiner oder gleich 0.20 m2 ist. Reparaturen welche die Grösse der Fläche von 0.20 m2 überschreiten sind durch eine von UFO Boats lizenzierte oder autorisierte Werft zu tätigen.

 

SEKTION E - TOLERANZEN

E 1 ABMESSUNGEN UND GEWICHTE

Jegliche Art von Nachbesserungen oder Überarbeitung der Originalprofile ist verboten; die Toleranzen der Vorgaben durch UFO Boats sind +/- 2mm für den Kiel (dima 1), und das Ruder (dima 4), +/- 3mm für die Kielbombe (dime 2,3).

Das Gewicht des nackten Kiels und der nackten Kielbombe hat 288 kg +/- 3 kg zu sein.

Das Gewicht des Ruders, ohne Pinne hat 15 kg +/- 1 kg zu sein.

Der Kiel ist in einer waagrechten Position zu wiegen. Das Gewicht am oberen Teil des Kiels muss 34 kg +/- 3 kg betragen.

 

SEKTION F - DECKSAUSRÜSTUNG

F 1 PFLICHTEN UND VERBOTE

Die Decksausrüstung hat unbedingt so zu bleiben wie sie im Anhang D dieser Vermessungsvorschriften definiert ist, falls ein Teil ausgetauscht werden muss, so ist es wieder an dem dafür vorgesehenen originalen Platz zu montieren. Zusätzliches Anbringen von Decksausrüstung ist verboten, ebenso das Entfernen sowie das Versetzen derselben. Es dürfen nur ausschliesslich Decksausrüstungsgegenstände verwendet werden, welche von UFO Boats s.r.l. wie im Anhang „A“ umschrieben sind.

Es ist gestattet ein Durchlass nicht grösser als Ø 30 cm für die Montage eines Ventilators anzubringen. Die zulässigen Positionen für den Ventilator sind: im Cockpit, nicht weiter als 60 cm vom Heck bugwärts, oder auf dem Vordeck bugwärts vor dem Mast. Es ist gestattet auf dem Lukendeckel ein externer Gennakersack zu befestigen. Es ist gestattet Gummistropps zu montieren um ein besseres Setzen des Gennakers zu gewährleisten. Es ist gestattet ein Karabinerhaken unterhalb des Grossbaumes zu montieren um die Zugrichtung des Gennakerfalls zu begünstigen. Es ist gestattet eine doppelte Umlenkrolle an den Bolzen der Hebevorrichtung zu montieren um die Schot für den Bugspriet sowie für den Fockroller umzulenken, um diese aus einer begünstigten Position ziehen zu können.

Die Länge der Pinnenverlängerung ist frei.

F 2 SCHOTEN UND FALLEN

Mindestdurchmesser der Schoten sind:

Es ist gestattet mit einer einzelnen, dünnen Schot aus Kevlar oder Spectra, max. 60 cm Länge und max. 5 mm Ø die Gennakerschot an dem Schothorn des Gennakers zu befestigen.

Es sind keine Schoten und Fallen mit einem anderen Durchmesser erlaubt.

F 3 ELEKTRONISCHE INSTRUMENTE

Es sind zulässig Log, elektronischer Kompass, Tiefenmesser und *VHF-Funk sowie GPS-basierte Ger&aauml;rete zur Anzeige von Geschwindigkeit und Winkel

 

SEKTION G - STEHENDES GUT

G 1 PROFILE

Es sind ausschliesslich Profile und Materialien zu verwenden, welche von UFO Boats srl genehmigt sind.

Ein Hinzufügen, Entfernen oder Versetzen sowie ein Abändern des Profils, den Durchmesser oder das Ändern der Länge einzelner Bauteile ist nicht gestattet, ausser im Rahmen der genehmigten Toleranzen.

G 2 WINDEX

Es ist gestattet, ein nicht elektronischer Windex am Masttopp zu montieren.

G 3 VORSTAG

Die Länge des Vorstags, gemessen von Punkt A nach Punkt B ist genormt auf 8580 mm + 0 / - 5mm.

G 4 PFLICHTEN UND VERBOTE

Es ist gestattet ein System zur vereinfachten Verstellung der Wantenspannung zu montieren.

Zur Positionierung des Mastfusses ist ausdrücklich nur die Originalplatte zu verwenden.

G 5 ABMESSUNGEN UND GEWICHTE

Die Entfernung entlang des Decks gemessen vom Vorstag bis zur Vorderkante Mast hat 2345 mm zu sein, gemessen mit einem streckungsfreien und gespannten Massband. Die Messmarken auf dem Mast und auf dem Grossbaum sind mit einem farbigen mindestens 2 cm breiten Band, welches andersfarbig als der Mast zu sein hat, zu markieren.

Das Gewicht des fertig montierten Mastes, exklusive der Instrumentenhalterung, Elektronik, Vorstag und Achterstag hat mindestens 30 kg schwer zu sein.

Das Gewicht des Grossbaumes, exklusive der Umlenkrollen des Baumniederholers und dem Baumniederholer selbst, inklusive dem Unterliekstrecker und dem Cunningham hat mindestens 6 kg zu sein.

Das Gewicht des Bugspriets, inklusive Umlenkrollen und Schot, hat mindestens 7 kg zu sein.

Es ist gestattet auf dem Bugspriet eine Latte zu montieren, um zu verhindern, dass die Gennakerschot nicht darüber fällt, vorausgesetzt die Latte ist nicht länger als 150 mm.

Das VCG des Mastes wird wie folgt bestimmt y=0 (siehe Anhang A), mit dem kompletten Mast, exklusive der Instrumentenhalterung, der Elektronik, dem Vorstag und dem Achterstag, Fallen alle nach oben gezogen und über den Mastfuss gespannt und auf dem Boden aufgelegt.

Das VCG hat 4370 mm + 0 / - 25 mm zu sein.

 

SEKTION H - SEGEL

H 1 SEGEL

Die 22 ist mit 3 Segel ausgestattet: GROSS, FOCK, GENNAKER

H 2 GROSS

Abmessungen

P = 8800 mm.

E = 3350 mm.

MGM = 2400 mm. max. / 2300 mm. min.

MGU = 1500 mm. max. / 1400 mm. min.

MGT = 850 mm. max. / 750 mm. min.

HB = 150 mm. max.

VORLIEK = 8800 mm max. / 8650 mm. min.

UNTERLIEK = 3350 mm. max. / 3250 mm. min.

VERLÄNGERUNG UNTERLIEK = 100 mm. max.

ACHTERLIEK = 9200 mm. max. / 9100 mm. min.

 

Anmerkung 1: Das Ausmass des Kopfbrettes des Gross (HB) versteht sich vermessen zwischen Punkt A (bestimmt durch eine gedachte Linie in der Verlängerung des Vorlieks und andererseits der oberen Kante des Kopfbrettes) und Punkt B (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen der hinteren Verlängerung des Achterlieks und dem oberen Teil des Kopfbrettes als solches).

Anmerkung 2: Das Ausmass des Vorlieks des Gross versteht sich vermessen zwischen Punkt A (wie oben beschrieben) und Punkt C (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen dem vorderen Teil des Vorlieks und dem unteren Teil des Unterlieks).

Anmerkung 3: Das Ausmass des Unterlieks des Gross versteht sich vermessen zwischen Punkt C (wie oben beschrieben) und Punkt D (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen der hinteren Verlängerung des Achterlieks und dem unteren Teil des Unterlieks).

Das Unterliek des Gross hat über eine gerade Linie die Punkte C und D oder durch eine Rundung die Punkte C und D zu verbinden.

Anmerkung 4: Um die Rundung des Unterlieks zu bestimmen versteht sich die maximale Biegung (Rundung), welche den Punkt C und Punkt D vereint, gemessen als eine gerade Linie zwischen den Punkten C und D.

Anmerkung 5: Das Ausmass des Achterlieks versteht sich vermessen als gerade Linie zwischen Punkt B (wie oben beschrieben) und dem Punkt D (wie oben beschrieben).

Der Gleitschuh oder Schieber wird bei dieser Messung nicht berücksichtigt.

H 2.1 Latten

Das Segel hat mit vier Latten ausgestattet zu sein, wovon die beiden oberen „durchgehend“ sein müssen. Die Beschaffenheit der Latten darf ein beliebiges Material sein. Die vier Latten müssen das Achterliek in fünf gleich grosse Abschnitte unterteilen. Die Toleranz bei diesem Ausmass bei gespannten Massband entlang des Achterlieks darf + 0 / - 70 mm betragen. Zwischen den Latten und der oberen Latte sowie der Nock darf keine Konvexität sein. Die Länge der durchgehenden Latten ist frei. Die Länge der zwei unteren Latten darf nicht länger als 1400 mm sein.

H 2.2 Materialien

Das zulässige Material für das Gross sind laminierte Polyestergewebe, Polyester hoher Form und Dacron. Das Mindestgewicht gemessen an irgendeinem Punkt des Segels darf keinesfalls geringer als 4,2 Unzen/Yarda sein. Der Segelmacher hat im Segel ein wasserfester Stempel oder eine aufgenähte Deklaration mit Unterschrift aufzubringen, womit das Tuchgewicht deklariert wird. Zu jedem Zeitpunkt muss es möglich sein beim Segelmacher Muster anfordern zu können womit das eigentliche Tuchgewicht mit dem deklarierten Gewicht gemessen/verglichen werden kann.

H 2.3 Verstärkungen

Die Nock des Gross hat mit einer verstärkten Zone ausgestattet zu sein, nicht kleiner als ein theoretischer Kreisbogen, welcher sich aus dem Schnittpunkt ergibt, wenn man das Gross als solches mit einem 950 mm durchmessenden Kreis markiert, Zentrum des Kreises ist Punkt A (wie oben beschrieben).

Die Gat des Gross hat mit einer verstärkten Zone ausgestattet zu sein, nicht kleiner als ein theoretischer Kreisbogen, welcher sich aus dem Schnittpunkt ergibt, wenn man das Gross als solches mit einem 700 mm durchmessenden Kreis markiert. Zentrum des Kreises ist Punkt D (wie oben beschrieben).

Als verstärkte Zone versteht sich ein Bereich, in welchem das Tuchgewicht grösser oder gleich 8,8 Unzen/Yarda beträgt.

Es ist gestattet, weitere Verstärkungen aufzubringen im Bereich, wo das Segel in ausgefiertem Zustand in Kontakt mit den Salingen kommen kann.

H 2.4 Fenster

Die Grösse der Fenster ist frei, das Tuchgewicht in diesem Bereich darf keinesfalls leichter als 4,2 Unzen/Yarda sein.

An der Gat sei gestattet, ein Rutscher / Gleitschuh zu montieren, mit welchem das Gross am Grossbaum festgemacht werden kann.

Es ist gestattet, ein Auge oder ein Schäkel im vorderen Bereich des Segels anzubringen, wodurch der Cunningham befestigt/geführt werden kann.

Es ist gestattet, eine Jakobsleine am Achter- und am Unterliek des Gross anzubringen.

Es ist gestattet, einen Rutscher/Gleitschuh, egal welchen Materials anzubringen, um das Segel am Mast in der Mastnut zu fixieren.

H 2.5 Klassenzeichen und Segelnummer

Das Logo ist getrennt: Planet (Kreis plus Ring), zweiundzwanzig (zwei gleiche Zahlen)

H 2.6 Farben des Logos

Die Farbe des Kreises ist grün, die Farbe des Ringes ist gelb, die Farbe der zweiundzwanzig ist grün.

H 2.7 Ausmass des Logos

Der äussere Durchmesser des Ringes ist 35 cm, die Dicke des Ringes ist 5 cm, die Länge des Ringes über alles ist 60 cm, die Dicke des Ringes im Inneren des Kreises ist 5 cm, der Abstand zwischen dem unteren Teil des Ringes und der Zweiundzwanzig im oberen Bereich ist 15 cm, die Dicke der Zweiundzwanzig ist 5 cm, die Höhe ist 30 cm und die untere Länge (base) ist 22 cm.

H 2.8 Position des Logos

Der obere Teil des Logos hat sich 30 cm unterhalb der oberen Latte und 30 cm vom Vorliek entfernt zu befinden. Das zweite Logo hat nebenan stehend und um 5 cm Richtung Achterliek ausgerichtet zu sein.

H 2.9 Segelnummer

Setzt sich zusammen aus: NATION XXX (z.B. SUI 001). Die Farbe ist frei, die Höhe der Nummern hat 37.5 cm zu betragen, die Breite 25 cm und die Dicke 6 cm, wie nach Vorschrift der ISAF. Die Segelnummer hat auf dem Grosssegel wie auch auf dem Gennaker angebracht zu sein.

H 2.10 Position der Segelnummer

Die erste Nummer hat direkt oberhalb der zweiten durchgehenden Latte angebracht zu werden.

Die zweite Nummer hat direkt unterhalb der zweiten durchgehenden Latte angebracht zu werden.

Die Segelnummer darf nicht weiter als 20 cm vom Achterliek entfernt sein.

H 3 FOCK

Abmessungen:

Nock = 50 mm. max.

Vorliek = 7900 mm. max. / 7840 mm. min.

Unterliek = 2750 mm. max. / 2690 mm. min.

Rundung des Unterlieks = 150 mm. max.

Achterliek = 7300 mm. max. / 7240 mm. min.

Kette ½ Höhe Achterliek = 1320 mm. max.

Alle Ausmasse gelten, wenn der Reissverschluss des Vorlieks geschlossen ist.

Anmerkung 1: Das Ausmass der Nock der Fock versteht sich vermessen zwischen Punkt E (bestimmt durch eine gedachte Linie in der Verlängerung des Vorlieks und andererseits der oberen Kante des Segels selbst) und Punkt F (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen der hinteren Verlängerung des Achterlieks und dem oberen Teil des Segels als solches). Das Vorliek der Fock muss über eine Tasche mit Reissverschluss verfügen. Um den Messpunkt des Vorlieks zu bestimmen hat der Reissverschluss geschlossen zu sein. Die Nock und der Rand des Vorlieks des Segels haben eine senkrechte Linie zu bilden.

Anmerkung 2: Das Ausmass des Vorlieks der Fock versteht sich vermessen zwischen Punkt E (wie oben beschrieben) und Punkt G (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen dem vorderen Teil des Vorlieks und dem unteren Teil des Unterlieks). Falls das Vorliek mit einer Tasche und einem Reissverschluss versehen ist, so hat dieser, um den Messpunkt zu bestimmen geschlossen zu sein.

Anmerkung 3: Das Ausmass des Unterlieks der Fock versteht sich vermessen zwischen Punkt G (wie oben beschrieben) und Punkt H (bestimmt durch eine gedachte Linie zwischen der hinteren Verlängerung des Achterlieks und dem unteren Teil des Unterlieks).

Das Unterliek des Gross hat über eine gerade Linie die Punkte G und H oder durch eine Rundung die Punkte G und H zu verbinden.

Anmerkung 4: Um die Rundung des Unterlieks zu bestimmen versteht sich die maximale Biegung (Rundung), welche den Punkt G und Punkt H vereint, gemessen als eine gerade Linie zwischen den Punkten G und H.

Anmerkung 5: Das Ausmass des Achterlieks versteht sich vermessen als gerade Linie zwischen Punkt H (wie oben beschrieben) und dem Punkt F (wie oben beschrieben), das Massband hat zwischen den Punkten H und F gestreckt zu sein.

H 3.1 Materialien

Das zulässige Material für die Fock sind laminierte Polyestergewebe, Polyester hoher Form und Dacron. Des Mindestgewicht gemessen an irgendeinem Punkt des Segels darf keinesfalls geringer als 4,2 Unzen/Yarda sein. Der Segelmacher hat im Segel ein wasserfester Stempel oder eine aufgenähte Deklaration mit Unterschrift aufzubringen, womit das Tuchgewicht deklariert wird. Zu jedem Zeitpunkt muss es möglich sein beim Segelmacher Muster anfordern zu können womit das eigentliche Tuchgewicht mit dem deklarierten Gewicht gemessen/verglichen werden kann.

H 3.2 Verstärkungen

Es ist zulässig Verstärkungen im Kopf-, Fuss- und Schothorn-Bereich anzubringen. Die Grösse dieser Verstärkungen ist frei.

H 3.3 Fenster

Die Grösse der Fenster ist frei, das Tuchgewicht in diesem Bereich darf keinesfalls leichter als 4,2 Unzen/Yarda sein.

Es ist gestattet eine Jakobsleine am Unter- und am Achterliek der Fock anzubringen.

Es ist obligatorisch ein Reissverschluss aus Plastik entlang des Vorlieks anzubringen um damit das Vorstag und das Fockfall aufnehmen zu können.

Es ist gestattet ein Strecker, egal welchen Materials, in der Nähe Fusses des Segels anzubringen, um damit die Spannung des Vorlieks zu kontrollieren.

Es ist gestattet direkt am Schothorn der Fock mittels Gurtband oder einer Öse aus Stahl zwei Umlenkrollen zu montieren um die Fockschoten durchführen zu können, der maximal Durchmesser der Rollen darf 30 mm nicht überschreiten.

H 3.4 Latten

Es ist gestattet 3 (drei) Latten in der Fock einzuarbeiten, gemäss dem Anhang D

H 4 GENNAKER

Abmessungen:

Vorliek = 10750 mm. max. / 10650 mm. min.

Unterliek = 6000 mm. max. / 5800 mm. min.

Achterliek = 9100 mm. max. / 8400 mm min.

Entfernung Kopf – ½ Unterliek = 10600 mm. max.

Entfernung ¼ Vorliek – ¼ Achterliek = 3400 mm. max.

Entfernung ½ Vorliek – ½ Achterliek = 6050 mm. max.

Anmerkung 1: Die Messpunkte des Kopfes, der Nock und dem Schothorn ergeben sich jeweils über eine gedachte Verlängerung der Linien des Vorlieks und des Achterlieks, des Vorlieks und des Unterlieks sowie des Unterlieks und des Achterlieks.

H 4.1 Materialien

Das zulässige Material für den Gennaker ist Nylon. Des Mindestgewicht gemessen an irgendeinem Punkt des Segels darf keinesfalls geringer als 40 gr/m2 sein. Der Segelmacher hat im Segel ein wasserfester Stempel oder eine aufgenähte Deklaration mit Unterschrift aufzubringen, womit das Tuchgewicht deklariert wird. Zu jedem Zeitpunkt muss es möglich sein beim Segelmacher Muster anfordern zu können womit das eigentliche Tuchgewicht mit dem deklarierten Gewicht gemessen/verglichen werden kann.

H 4.2 Verstärkungen

Es ist zulässig Verstärkungen im Kopf-, Fuss- und Schothorn-Bereich anzubringen. Die Grösse dieser Verstärkungen ist frei. Es ist gestattet Ösen aus Stahl oder Plastik anzubringen um die Schoten und das Fall an dem Segel zu befestigen.

H 4.3 Fenster

Es ist gestattet ein Fenster anzubringen, die maximal Grösse darf 1 m2 nicht überschreiten. Das Material, welches als Fenster benutzt wird, darf keinesfalls leichter als 40 gr/m2 sein. Es ist gestattet an allen drei Lieken Jakobsleinen zu montieren.

Sämtliche nicht in diesen Vermessungsvorschriften berücksichtigte Vorschriften sind den Vermessungsvorschriften der ISAF zu entnehmen!

 

SEKTION I - GENERELLE BESTIMMUNGEN WÄHREND EINER REGATTA

I 1 GENERELLE BESTIMMUNGEN

Die nachfolgenden Vorschriften sind so zu verstehen um die Sicherheit der Mannschaft jederzeit zu gewährleisten.

I 2 MANNSCHAFT

Das Gesamtgewicht der Mannschaft hat zwischen 150 und 250 kg zu sein. Auf dem Wasser ist es gestattet den Reelingsdraht mit Füssen und Armen zu überschreiten. Während einem Manöver ist es nicht gestattet sich an die Wanten zu hängen.

I 3 EINSTELLUNGEN

Es ist nicht gestattet nach dem Hissen der Klassenflagge und auch während der Regatta nachträglich allfällige Arbeiten/Einstellungen an den Wantenspannern (Wantenspannung) zu tätigen. Es ist verboten nach dem Hissen der Klassenflagge und auch während der Regatta die Länge des Reelingsdrahtes zu verändern.

I 4 LUKENDECKEL

Auf dem Wasser während einer Regatta, hat sich der Lukendeckel stets an Bord zu befinden, er hat montiert und geschlossen zu sein, um das Boot wasserdicht abzudichten.

I 5 BUGSPRIET

Der Bugspriet darf ausschliesslich nur ausgefahren werden, wenn das Manöver zum Setzen des Gennakers eingeleitet wurde. Nachdem der Gennaker geborgen wurde, ist auch der Bugspriet sofort wieder zurück zu ziehen und darf nicht über den Bug des Bootes hinausragen.

I 6 DEFINITION EIGNER

Werden all diejenigen genannt, welche im Besitz eines Bootes sind oder ein Boot zur Verfügung stellen, es kann auch eine Eignergemeinschaft oder eine Segelschule sein, der Eigentümer wird nach dem Mehrheitsprinzip ermittelt.

 

 

Unterlagen, welche dieser Vermessungsvorschrift beiliegen:

Anhang A: Querschnitt des Mastes und der Wanten
* Die maximale Länge der Achterstaglatte beträgt 150cm

Anhang A2: Längsansicht des Mastes und der Wanten

Anhang B: Längsansicht des Baumes und des Bugspriets

Anhang C: Spezifikation Rollfockvorrichtung und Achterstag

Anhang D: Spezifikation Fock mit Latten

Artikelnummern der Harkenausrüstung

Link zum Harkenkatalog mit Artikelnummern


* Geplante Einführung einer Regulierung der Fock-Vorlieksspannung: Verwendung eines Wichard-Schnappkarabiners (Code 3522350), 1m Leine von 3mm Durchmesser, ein freifliegender Block an 3mm-Leine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

letzte Aktualisierung dieser Seite: 07.02.2010